Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bike-Technik Studer e.U.
Inhaber: Lucas Studer
Landstraße 34
6824 Schlins
Österreich
Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Bike-Technik Studer e.U. im Bereich Fahrradtechnik, insbesondere für Wartungen, Reparaturen, Diagnosen, Umbauten, Montagearbeiten, Ersatzteilbeschaffung, Hol- und Bringservice sowie den Verkauf von Zubehör und Ersatzteilen.

Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten diese AGB nur insoweit, als zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, sofern sie wirksam vereinbart wurden. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung. Die AGB sind auf unserer Website abrufbar und werden dem Kunden vor oder spätestens bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht.

2. Terminanfrage, Angebot und Vertragsabschluss

Eine über die Website übermittelte Terminanfrage stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Auch die automatische Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang der Anfrage und führt noch nicht zum Vertragsabschluss.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • unsere ausdrückliche Auftragsannahme,
  • die Annahme des Fahrrades oder E-Bikes zur Bearbeitung auf Grundlage eines vereinbarten Auftrags,
  • den Beginn der vereinbarten Leistungsausführung oder
  • die Übergabe beziehungsweise Auslieferung bestellter Waren.

Ergänzende Aufträge sowie die Freigabe von Zusatzarbeiten und Mehrkosten können telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder über einen anderen mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg erteilt werden. Freigaben werden von uns in geeigneter Weise dokumentiert.

3. Kostenvoranschläge, Kostenschätzungen und Diagnoseleistungen

Kostenvoranschläge gegenüber Verbrauchern sind verbindlich, sofern sie nicht vorab ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden. Kostenschätzungen, Richtpreise und Zirkaangaben sind unverbindlich, sofern sie klar als solche bezeichnet werden.

Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags wird gegenüber Verbrauchern nur dann ein Entgelt verrechnet, wenn der Kunde vor dessen Erstellung ausdrücklich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde.

Ist ein Kostenvoranschlag ausdrücklich als unverbindlich vereinbart und zeigt sich während der Arbeiten, dass eine beträchtliche Überschreitung unvermeidbar ist, stellen wir die Arbeiten ein und informieren den Kunden. Der Kunde kann der Fortführung und den Mehrkosten zustimmen oder den Abbruch der Arbeiten verlangen. In diesem Fall sind die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten und vereinbarten Leistungen zu vergüten.

Bei einem ausdrücklich beauftragten Diagnoseauftrag schulden wir die fachgerechte Durchführung der Diagnose, nicht jedoch zwingend die Feststellung oder Behebbarkeit jedes Fehlers. Eine kostenpflichtige Diagnose wird nur verrechnet, wenn sie vereinbart wurde.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Fix- und Paketpreise gelten ausschließlich für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang. Ersatzteile und zusätzliche, vom Kunden freigegebene Arbeiten werden gesondert verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

Zusätzliche Arbeiten und die dadurch entstehenden Mehrkosten werden vor ihrer Durchführung mit dem Kunden abgestimmt. Sie werden nur ausgeführt und verrechnet, wenn der Kunde sie freigegeben hat. Ist der Kunde trotz angemessener Kontaktversuche nicht erreichbar, werden die Arbeiten grundsätzlich unterbrochen, sofern nicht sofortige Maßnahmen zur Vermeidung eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich sind.

Rechnungen sind grundsätzlich bei Übergabe des Fahrrades oder der Ware beziehungsweise nach Abschluss der Leistung sofort zur Zahlung fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.

Die Zahlung kann erfolgen mittels:

  • Barzahlung,
  • Bankomatkarte,
  • Kreditkarte oder
  • Rechnung mit Zahlungsziel, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Ein Anspruch auf Zahlung mittels Rechnung mit Zahlungsziel besteht nicht.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen, angemessenen Mahn- und Betreibungskosten geltend zu machen. Gegenüber Unternehmern gilt § 456 UGB.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und richtig bekanntzugeben. Dies umfasst insbesondere:

  • bekannte Vorschäden,
  • Sturz- oder Unfallschäden,
  • frühere Reparaturen und Umbauten,
  • Tuningmaßnahmen,
  • nicht originale Bauteile,
  • bekannte Software- oder Motorprobleme bei E-Bikes und
  • sonstige sicherheitsrelevante Auffälligkeiten.

Das Fahrrad oder E-Bike ist in einem Zustand zu übergeben, der eine fachgerechte Prüfung und Bearbeitung ermöglicht. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung werden notwendige Reinigungsarbeiten nur nach entsprechender Vereinbarung gesondert verrechnet.

Bei E-Bikes sind erforderliche Akkus, Schlüssel, Ladegeräte, Displays, Apps, Codes oder Zugangsdaten bereitzustellen, soweit diese für die Durchführung des Auftrags notwendig sind.

Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungen, verlängern sich davon betroffene Leistungsfristen angemessen. Nachweislich verursachte und notwendige Mehrkosten können verrechnet werden, sofern der Kunde die unterlassene Mitwirkung zu vertreten hat.

6. Übernahme und Sichtprüfung

Bei der Übernahme eines Fahrrades oder E-Bikes erfolgt regelmäßig nur eine Sichtprüfung. Verdeckte Mängel, Vorschäden, Materialermüdungen oder technische Defekte können häufig erst im Rahmen einer eingehenden Diagnose oder während der Arbeiten erkannt werden.

Die Übernahme bestätigt daher nicht den vollständigen technischen Zustand, die Verkehrssicherheit oder die Mangelfreiheit des Fahrrades oder E-Bikes. Festgestellte erhebliche Sicherheitsmängel werden dem Kunden mitgeteilt.

7. Kundenbeigestellte Teile

Vom Kunden beigestellte Ersatzteile, Zubehörteile oder Komponenten können nach vorheriger technischer Prüfung verbaut werden. Wir können den Einbau aus Sicherheits-, Qualitäts-, Kompatibilitäts- oder rechtlichen Gründen ablehnen.

Für die Eignung, Qualität, Kompatibilität, Zulässigkeit und Haltbarkeit kundenseitig beigestellter Teile wird keine Gewähr übernommen, soweit ein späterer Mangel auf dem beigestellten Teil und nicht auf unserer Arbeitsleistung beruht. Unsere Gewährleistung für die fachgerechte Durchführung der ausdrücklich beauftragten Arbeiten bleibt unberührt.

8. Leistungsausführung, Reparatur und Service

Die vereinbarten Arbeiten werden fachgerecht nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung verfügbarer Herstellerangaben durchgeführt.

Ergeben sich während der Arbeiten zusätzliche sicherheitsrelevante Mängel oder notwendige Zusatzarbeiten, informieren wir den Kunden und holen vor der Durchführung kostenpflichtiger Zusatzarbeiten dessen Freigabe ein.

Wir sind berechtigt, Originalteile oder technisch gleichwertige Qualitätsersatzteile zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde und zwingende gesetzliche Vorgaben nicht entgegenstehen.

Bei gebrauchten, älteren, stark verschlissenen oder bereits umgebauten Fahrrädern kann eine vollständige Wiederherstellung des Neuzustandes technisch oder wirtschaftlich nicht möglich sein. Geschuldet wird die fachgerechte Durchführung der konkret vereinbarten Leistungen.

Werden auf Wunsch des Kunden nur einzelne Arbeiten durchgeführt, stellt dies keine Bestätigung dar, dass das gesamte Fahrrad frei von weiteren Mängeln oder uneingeschränkt verkehrssicher ist. Die Verantwortung für Mängel, die durch unsere Arbeiten verursacht wurden oder von dem vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind, bleibt unberührt.

9. E-Bikes und Herstellersysteme

Diagnose-, Service- und Reparaturarbeiten an E-Bikes können von Herstellerfreigaben, Ersatzteilverfügbarkeit, Softwarezugängen, Systembeschränkungen und technischen Vorgaben abhängig sein.

Bei einem Reparaturauftrag schulden wir die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Reparatur. Soweit eine Reparatur aufgrund fehlender Herstellerfreigaben, nicht verfügbarer Ersatzteile, nicht zugänglicher Software oder sonstiger außerhalb unseres Einflussbereichs liegender Umstände nicht möglich ist, informieren wir den Kunden unverzüglich.

Arbeiten an E-Bikes mit erkannten oder vermuteten unzulässigen Tuningmaßnahmen können abgelehnt werden.

10. Probefahrten

Zur Durchführung vereinbarter Diagnose-, Prüf-, Einstell- und Kontrollarbeiten sind wir berechtigt, Probefahrten in einem dem Auftrag angemessenen Umfang durchzuführen.

Für Schäden im Zusammenhang mit Probefahrten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit ein Schaden ausschließlich auf einen bereits bestehenden, für uns trotz fachgerechter Prüfung nicht erkennbaren Mangel zurückzuführen ist, bleibt die gesetzliche Risikoverteilung maßgeblich.

11. Nicht durchgeführte oder abgebrochene Reparaturen

Wird nach einer vereinbarten Diagnose keine Reparatur durchgeführt, sind die vereinbarten Diagnoseleistungen zu vergüten.

Ersatzteile sind nur zu bezahlen, wenn ihre Bestellung vom Auftrag umfasst oder vom Kunden freigegeben wurde und eine kostenfreie Stornierung oder anderweitige Verwendung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Wir können die Durchführung oder Fortführung von Arbeiten ablehnen, wenn:

  • Sicherheitsbedenken bestehen,
  • technische oder rechtliche Hindernisse vorliegen,
  • erforderliche Ersatzteile nicht verfügbar sind,
  • eine fachgerechte Ausführung nicht gewährleistet werden kann oder
  • der Kunde erforderliche und zumutbare Mitwirkungen trotz Aufforderung nicht erbringt.

In diesem Fall informieren wir den Kunden. Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.

12. Termine und Fertigstellungszeiten

Termin- und Fertigstellungsangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Bei unverbindlichen Angaben können insbesondere Lieferengpässe, Herstellervorgaben, zusätzliche Schadensfeststellungen oder andere nicht von uns zu vertretende Umstände zu angemessenen Verschiebungen führen. Wir informieren den Kunden über wesentliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar sind.

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

Für ein bloßes Nichterscheinen zu einem Werkstatttermin wird keine pauschale Ausfallgebühr verrechnet. Ein Ersatz konkret entstandener Schäden bleibt im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten.

13. Hol- und Bringservice

Der Hol- und Bringservice umfasst die Abholung und Rückbringung im Umkreis von bis zu 25 km um den Unternehmenssitz. Das Entgelt beträgt € 30, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrrad zum vereinbarten Zeitpunkt übergabebereit und zugänglich ist.

Bei einer vom Kunden zu vertretenden und nicht rechtzeitig abgesagten Abholung können die tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Anfahrts- und Aufwandskosten verrechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Geringfügige, von uns nicht verschuldete Verschiebungen vereinbarter Abhol- oder Zustellzeiten, insbesondere aufgrund von Verkehr, Wetter oder unvorhersehbaren technischen Gebrechen, stellen keinen Leistungsverzug dar. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

14. Abholung und Annahmeverzug

Der Kunde ist verpflichtet, fertiggestellte Fahrräder, E-Bikes oder Waren innerhalb angemessener Frist nach nachweisbarer Verständigung abzuholen.

Die Lagerung bleibt für 14 Kalendertage ab der ersten nachweisbaren Verständigung über die Fertigstellung kostenlos. Nach Ablauf dieser Frist wird der Kunde nochmals zur Abholung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist aufgefordert.

Nach ungenütztem Ablauf dieser Nachfrist können angemessene Lagerkosten in Höhe von € 3,00 pro weiterem Kalendertag verrechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Bei Annahmeverzug bleiben die gesetzlichen Rechte, insbesondere hinsichtlich Verwahrung, Hinterlegung, Selbsthilfeverkauf und Schadenersatz, unberührt.

15. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Gelieferte Waren, Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag sind wir berechtigt, das Fahrrad, E-Bike oder sonstige übergebene Gegenstände im gesetzlich zulässigen Umfang zurückzubehalten. Es gelten die gesetzlichen Sicherungs- und Zurückbehaltungsrechte.

16. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Verbraucher werden ersucht, erkennbare Mängel zeitnah mitzuteilen, damit eine rasche Prüfung und Behebung ermöglicht wird. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben auch bei einer späteren Mitteilung unberührt.

Kein gewährleistungsrechtlicher Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich auf gewöhnlichem Verschleiß, üblicher Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung, mangelnder Wartung, Sturz- oder Unfallschäden, Veränderungen durch Dritte oder ungeeigneten kundenseitig beigestellten Teilen beruht und nicht von uns verursacht wurde.

Die Gewährleistung für die von uns erbrachten Arbeiten und die von uns gelieferten Teile bleibt unberührt. Herstellergarantien bestehen, sofern sie vom jeweiligen Hersteller eingeräumt wurden, neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

17. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Gegenüber Verbrauchern haften wir auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Personenschäden oder soweit zwingend gehaftet wird.

Soweit Schäden ausschließlich auf unrichtige oder unvollständige Kundenangaben, unsachgemäßen Gebrauch, fehlende Wartung, Überlastung, Veränderungen durch Dritte, ungeeignete Teile oder die Nichtbeachtung von Hersteller- oder Sicherheitshinweisen zurückzuführen und nicht von uns zu vertreten sind, besteht keine Haftung.

18. Datenschutz und Kommunikation

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

Vertragsbezogene Kommunikation kann über die vom Kunden angegebenen oder mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationswege erfolgen. WhatsApp wird nur verwendet, wenn der Kunde WhatsApp als Rückmeldeweg gewählt oder selbst über WhatsApp Kontakt aufgenommen hat.

19. Verträge im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen

Die Online-Terminanfrage ist unverbindlich und begründet für sich allein keinen Vertrag.

Wird mit einem Verbraucher ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen und ist das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz anwendbar, gelten die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsrechte. Die erforderliche Rücktrittsbelehrung und das Muster-Rücktrittsformular werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.

Mit der Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist beginnen wir nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt hat. Zwingende gesetzliche Ausnahmen und Folgen eines solchen Verlangens bleiben unberührt.

20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz der Bike-Technik Studer e.U. in 6824 Schlins, soweit gesetzlich zulässig.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Feldkirch vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

21. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Der Kunde wird ersucht, Änderungen von Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse oder anderen für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten bekanntzugeben. Gesetzliche Zugangsvorschriften bleiben unberührt.

Stand: Oktober 2026
Bike-Technik Studer e.U.
Inhaber: Lucas Studer
Landstraße 34, 6824 Schlins, Österreich